ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
1. EINFÜHRUNG
1.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend „AVB“) gelten für jeden Kauf von Produkten der Marken Roger Technology und Roger Brushless (nachfolgend „Produkte“), der direkt bei Roger Technology S.r.l., mit Sitz in Mogliano Veneto, Via Botticelli 8, 31021, Treviso, Italien, USt-IdNr. 01612340263 (nachfolgend „Roger“) getätigt wird.
1.2 Diese AVB haben Vorrang vor allen zuvor zwischen Roger und dem Käufer der Produkte (nachfolgend „Kunde“) vereinbarten Bedingungen.
1.3 Sie ersetzen alle anderen und/oder abweichenden und/oder widersprüchlichen Bedingungen, die vom Kunden mündlich, schriftlich oder in sonstigen Dokumenten vorgeschlagen werden, sofern diese nicht ausdrücklich von Roger durch ein von einem gesetzlichen Vertreter unterzeichnetes Dokument akzeptiert wurden.
1.4 Diese AVB sind integraler Bestandteil jeder vom Kunden getätigten Bestellung, die von Roger angenommen wird, und gelten als in allen von Roger an den Kunden versandten Auftragsbestätigungen enthalten.
1.5 Roger behält sich das Recht vor, Änderungen an seinen Produkten ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen, sofern diese Änderungen gesetzlich vorgeschrieben sind und/oder die technischen Spezifikationen nicht beeinträchtigen.
2. BESTELLUNGEN
2.1 Jeder Kaufvertrag zwischen Roger und dem Kunden gilt in allen Fällen erst dann als abgeschlossen, wenn der Kunde die von Roger übermittelte Auftragsbestätigung erhalten hat. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, dienen Kataloge, Angebote und technische Unterlagen ausschließlich zu Informationszwecken. Angebote von Roger sind ohne Auftragsbestätigung unverbindlich.
2.2 Die von Roger unterbreiteten Angebote sind 15 (fünfzehn) Arbeitstage gültig. Innerhalb dieses Zeitraums muss der Kunde seine Annahme des Angebots an Roger mitteilen, indem er gleichzeitig eine Bestellung zu den gleichen Bedingungen wie im Angebot per E-Mail oder anderen zuvor vereinbarten und von Roger akzeptierten elektronischen Mitteln aufgibt. Die Bestellung wird nur wirksam, wenn Roger diese innerhalb von 3 (drei) Arbeitstagen ausdrücklich durch eine Auftragsbestätigung annimmt.
2.3 Die Unterzeichnung und Rücksendung der Auftragsbestätigung oder alternativ das unterlassene ausdrückliche Ablehnen durch den Kunden innerhalb von 3 (drei) Tagen nach Erhalt gilt als Annahme der darin enthaltenen Bedingungen.
2.4 Die Bestellungen gelten als von Roger zu den in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen angenommen. Ebenso gelten Aufträge, die direkt von Roger ausgeführt werden, als bestätigt. Die eventuelle Entgegennahme einer Vorauszahlung durch Roger stellt nicht die Annahme des Auftrags dar.
3. PREISLISTE
3.1 Die Produkte werden von Roger zu den Preisen verkauft, die in der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Preisliste angegeben sind. Alle Preise verstehen sich inklusive Lieferung der Produkte nach FCA (Incoterms® 2020) an den Sitz von Roger, ohne Mehrwertsteuer, sonstige Steuern oder etwaige Zollabgaben. Roger behält sich das Recht vor, die Angaben und Preise in der Preisliste jederzeit nach eigenem Ermessen zu ändern. Es gilt, dass die jeweils aktuelle Preisliste auf alle Bestellungen des Kunden Anwendung findet, die nach Bereitstellung der betreffenden Preisliste für den Kunden bei Roger eingehen und von Roger angenommen werden.
4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
4.1 Alle Zahlungen sind ausschließlich zugunsten von Roger unter den dem Kunden mitgeteilten Bankverbindungen zu leisten.
4.2 Hält der Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht ein, ist Roger berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen. Diese Aussetzung umfasst beispielhaft, aber nicht abschließend, die Aussetzung der Lieferung der Produkte. Roger ist zudem berechtigt, Verzugszinsen auf die ausstehenden Forderungen nach italienischem Recht oder nach anwendbarem Recht zu verlangen. Dieses Recht entsteht ohne weitere Mitteilung oder formelle Mahnung. Zahlungen, auch wenn sie unter einer vom Kunden abweichenden Zahlungsreferenz geleistet werden, können in jedem Fall auf die ältesten offenen Rechnungen und die darauf entfallenden Verzugszinsen angerechnet werden.
5. LIEFERBEDINGUNGEN
5.1 Sofern nicht ausdrücklich anders zwischen den Parteien in der jeweiligen Auftragsbestätigung vereinbart, werden alle Produkte FCA (Incoterms® 2020) an den Sitz von Roger geliefert. Alle Lieferfristen werden in den Auftragsbestätigungen festgelegt und gelten nicht als wesentlich im Sinne von Artikel 1457 des italienischen Zivilgesetzbuches, sofern nicht anders vereinbart. Ein Lieferverzug berechtigt den Kunden nicht automatisch zur vollständigen oder teilweisen Auflösung der betroffenen Bestellung, zur Ablehnung der Lieferung oder zur Geltendmachung von Schadensersatz. Die Lieferverpflichtung gilt als erfüllt, sobald Roger den Kunden über „Produkte bereit zur Lieferung“ benachrichtigt hat und die Produkte dem Kunden am Sitz von Roger zur Abholung bereitgestellt wurden.
5.2 Roger wird den Kunden unverzüglich per E-Mail über etwaige Verzögerungen der vereinbarten Lieferzeiten informieren und den neuen voraussichtlichen Liefertermin mitteilen. Bei Verzögerungen von mehr als 90 (neunzig) Tagen gegenüber dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin hat der Kunde das Recht, die betreffende Bestellung schriftlich aufzulösen. Die Mitteilung muss innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung über den neuen Liefertermin an Roger gesendet werden. Diese Auflösung schließt alle sonstigen Ansprüche des Kunden, einschließlich Schadensersatzforderungen, aus.
5.3 Vorbehaltlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet Roger unter keinen Umständen für Schäden, die dem Kunden infolge von Lieferverzögerungen entstehen.
6. VERSAND UND ABHOLUNG DER PRODUKTE
6.1 Die Lieferung gilt als erfolgt, sobald Roger dem Kunden die schriftliche Mitteilung „Produkte bereit zur Lieferung“ übermittelt und die Produkte am Sitz von Roger zur Verfügung gestellt wurden. Der Kunde ist für den weiteren Transport und die damit verbundenen Versicherungskosten verantwortlich.
9.2 Sofern Roger aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung den Versand der Produkte an das Lager des Kunden oder an eine vom Kunden angegebene Zieladresse organisiert, sind die versandten Produkte nicht versichert. Alle damit verbundenen Risiken trägt der Kunde. Möchte der Kunde eine Versicherung abschließen, erfolgt dies auf eigene Kosten; Roger ist darüber rechtzeitig schriftlich zu informieren.
9.3 Der Kunde muss die Produkte innerhalb von 12 (zwölf) Kalendertagen nach Erhalt der Mitteilung „Produkte bereit zur Lieferung“ abholen. Nimmt der Kunde die Produkte nicht innerhalb dieser Frist ab, ist Roger berechtigt, den entsprechenden Vertrag zu kündigen, ohne dass dies das Recht von Roger ausschließt, den vollen Kaufpreis sowie die Lager- und Verwahrungskosten zu verlangen und gegebenenfalls weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
7. EIGENTUMS- UND RISIKOÜBERTRAGUNG
7.1 Roger behält sich das Eigentum an den verkauften Produkten bis zur vollständigen Bezahlung vor. Es gilt, dass das Eigentum an den verkauften Produkten erst mit vollständiger Begleichung der entsprechenden Rechnungen auf den Kunden übergeht. Bei Zahlungsverzug des Kunden kann Roger nach eigenem Ermessen:
(i) die Lieferung noch nicht gelieferter Produkte verweigern, oder
(ii) eine schriftliche Aufforderung zur Rückgabe der Produkte stellen, unabhängig davon, wo sich diese befinden, einschließlich bei Dritten. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, der Rückgabeaufforderung von Roger nachzukommen oder sicherzustellen, dass Dritte dieser Aufforderung und den Anweisungen von Roger folgen.
Der Übergang von Risiko für Verlust oder Beschädigung der Produkte erfolgt mit der Übergabe der Produkte an den Kunden, in Übereinstimmung mit Artikel 5.
8. GARANTIE
8.1 Alle Produkte werden von Roger sorgfältig geprüft und getestet, um die Abwesenheit von Herstellungsfehlern oder Fehlern durch verwendete Rohmaterialien sicherzustellen. Roger gewährt dem Kunden eine Garantie innerhalb der in diesen AVB festgelegten Bedingungen und Grenzen. Der Kunde ist allein verantwortlich für etwaige Erweiterungen oder Änderungen der von Roger gewährten Garantie sowie für zusätzliche Garantien, die er seinen eigenen Kunden anbietet. Solche Erweiterungen, Änderungen oder zusätzlichen Garantien begründen kein Regressrecht gegenüber Roger seitens der Kunden des Kunden.
8.2 Die Garantie deckt ausschließlich Materialfehler und/oder Verarbeitungsfehler ab. Nach Feststellung des beanstandeten Mangels beschränken sich die Ansprüche des Kunden auf die Reparatur der mangelhaften Produkte und/oder deren teilweisen oder vollständigen Austausch. Reparatur oder Austausch eines Produkts verlängern den Garantiezeitraum nicht.
8.3 Jede Beanstandung wegen Mängeln oder Defekten der Produkte wird bei Roger bewertet und festgestellt, wobei Roger aufgrund der umfassenden Erfahrung und des entwickelten Know-hows als sachverständig gilt. Die Produkte dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Roger zurückgesendet werden. Jegliche Genehmigung zur Rücksendung von Produkten mit vermuteten Mängeln oder Defekten an die Einrichtungen von Roger gilt nicht de facto als Anerkennung der geltend gemachten Mängel oder Defekte.
8.4 Alle während des Garantiezeitraums ausgetauschten Teile oder Produkte unterliegen weiterhin den Bestimmungen dieser AVB.
8.5 Roger gewährt auf Produkte die folgende Garantie ab dem Herstellungsdatum, das auf dem Produkt vermerkt ist:
- 60 (sechzig) Monate Garantie auf Material- und Verarbeitungsfehler ausschließlich für Stator und Rotor der digitalen bürstenlosen Motoren.
- 36 (sechsunddreißig) Monate Garantie auf Material- und Verarbeitungsfehler der mechanischen Teile.
- 24 (vierundzwanzig) Monate Garantie auf Material- und Verarbeitungsfehler der elektronischen Teile.
Die vorliegende Garantie gilt nicht für:
a. Verbrauchsteile wie Batterien, Schutzbeschichtungen, Lager, Federn, Zahnräder, Schnecken oder in jedem Fall Elemente, die natürlichem Verschleiß unterliegen, sofern keine Material- oder Herstellungsfehler vorliegen.
b. Optische Mängel, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kratzer, Lackschäden, Dellen oder zerbrochene Kunststoffteile, sofern keine Material- oder Herstellungsfehler vorliegen.
c. Schäden, die durch die Verwendung mit Teilen oder Produkten Dritter entstehen, die nicht den Spezifikationen der Roger-Produkte entsprechen.
d. Schäden, die durch Verbindung, Kombination und/oder Interaktion der Produkte mit nicht von Roger gelieferten Produkten entstehen.
e. Schäden aufgrund der Nichtbeachtung der Montageanleitungen und/oder elektrischer Anschlüsse und/oder geltender elektrischer Normen sowie anderer spezifischer Vorschriften zum Zeitpunkt der Installation.
f. Unfallschäden und/oder Schäden durch Transport, unsachgemäße oder falsche Verwendung, Feuer, Kontakt mit Flüssigkeiten, Überschwemmungen, Erdbeben oder andere externe Ursachen.
g. Schäden durch Reparatur-, Wartungs- oder sonstige Eingriffe am Produkt (einschließlich updates oder Erweiterungen), die nicht von Roger durchgeführt wurden.
8.6 Beanstandungen wegen fehlender Ware oder offensichtlicher Mängel müssen innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Erhalt der Produkte bei Roger angezeigt werden, andernfalls verfällt der Anspruch. Die Beanstandung muss schriftlich an commercial@rogertechnology.it erfolgen, einschließlich fotografischer Dokumentation und aller weiteren vereinbarten Unterlagen. Für EU-Länder ist der Lieferschein (DDT) und für Nicht-EU-Länder die begleitende Rechnung beizufügen.
8.7 Beanstandungen wegen versteckter Mängel müssen innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Entdeckung und in jedem Fall innerhalb des in diesem Artikel 8 festgelegten Garantiezeitraums gemeldet werden, andernfalls verfällt der Anspruch. Die Beanstandung ist per E-Mail an service@rogertechnology.it unter Beifügung der entsprechenden Unterlagen zu richten.
8.8 Beanstandungen wegen Mängeln oder Defekten berechtigen den Kunden nicht, die Zahlung des Preises der gelieferten Produkte gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen auszusetzen, zu verzögern oder zu verweigern, noch die Bestellung ganz oder teilweise aufzulösen.
8.9 Es gilt als vereinbart, dass die vorgenannte Garantie (bestehend in der Verpflichtung zur Reparatur oder zum Austausch mangelhafter Produkte) abschließend ist und die gesetzlich vorgesehenen Garantien oder Haftungen ersetzt. Sie schließt jede weitere Haftung von Roger – sowohl vertraglicher als auch außervertraglicher Natur – in Bezug auf die gelieferten Produkte aus, einschließlich, jedoch nicht abschließend, Schadensersatz, entgangenen Gewinn, Rückrufaktionen sowie direkte oder indirekte Schäden.
9. AUSSETZUNG UND VERTRAGSAUFLÖSUNG
9.1 Unbeschadet aller anderen Bestimmungen dieser AVB behält sich Roger das Recht vor, die Ausführung des betreffenden Auftrags auszusetzen, falls der Kunde irgendwelche Dokumente und/oder Informationen nicht bereitstellt, die unbedingt erforderlich sind, damit Roger ihre Verpflichtungen erfüllen kann.
9.2 Unbeschadet der Anwendung der allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen über die Auflösung von Verträgen ist Roger berechtigt, jeden Auftrag und/oder das durch diese AVB geregelte Vertragsverhältnis gemäß und im Sinne von Artikel 1456 des italienischen Zivilgesetzbuches aufzulösen, wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt bzw.:
a) Roger dem Kunden innerhalb eines Zeitraums von 12 (zwölf) Monaten ab der ersten Abmahnung mindestens 3 (drei) Abmahnungen wegen Verstoßes gegen die Bestimmungen dieser AVB übermittelt;
b) jeder Verstoß des Kunden gegen die in den Artikeln 4 (Zahlungsbedingungen), 10 (Vertraulichkeit und Datenschutz), 11 (Rechte des geistigen Eigentums) und 13 (Exportkontrolle) festgelegten Bestimmungen.
9.3 Nach vorheriger schriftlicher Mitteilung an den Kunden kann Roger außerdem jeden Auftrag und/oder das Vertragsverhältnis mit dem Kunden auflösen, wenn eine der folgenden Umstände eintritt bzw.:
a) ein Antrag auf Liquidation des Kunden gestellt wird und/oder der Kunde eines der im Gesetzesdekret Nr. 14/2019 (Kodex der Unternehmenskrise und Insolvenz) vorgesehenen Verfahren einleitet;
b) der Kunde die Gesamtheit oder einen wesentlichen Teil seiner Tätigkeit aussetzt oder einstellt oder damit droht, diese auszusetzen oder einzustellen;
c) ein Wechsel der Kontrolle über den Kunden erfolgt, ohne dass Roger zuvor schriftlich darauf verzichtet hat (d. h. ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Roger).
9.4 Im Falle der Auflösung des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien und/oder eines bestimmten Auftrags, gleich aus welchem Grund, hat der Kunde Roger auf eigene und ausschließliche Kosten sämtliche vertraulichen Informationen und/oder Dokumente von Roger sowie alle bereits gelieferten und noch nicht bezahlten Produkte zurückzugeben. Sofern der betreffende Auftrag nicht aufgrund einer Roger zurechenbaren Vertragsverletzung aufgelöst wird, ist Roger berechtigt, sämtliche vom Kunden erhaltenen Beträge als teilweisen Ersatz des erlittenen Schadens einzubehalten, unbeschadet des Rechts von Roger, Ersatz eines weitergehenden Schadens zu verlangen.
10. VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ
10.1 Der Kunde erkennt an, dass die Bedingungen dieser AVB und der Aufträge, sämtliche Materialien und Informationen, die Rechte des geistigen Eigentums von Roger sowie die Daten zu den von Roger gelieferten Produkten und/oder Dienstleistungen (nachfolgend die „Vertraulichen Informationen“) vertraulich sind und ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Roger nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen, es sei denn, eine solche Offenlegung ist erforderlich, um die Verpflichtungen des Kunden aus diesem Vertrag zu erfüllen, einschließlich – beispielhaft, aber nicht abschließend – der Einholung offizieller Genehmigungen und Zustimmungen, der Zahlung von Steuern, Abgaben und Gebühren sowie in anderen durch das anwendbare Recht vorgesehenen Fällen. Es gilt als vereinbart, dass die Vertraulichkeitspflicht nicht für Informationen gilt, die dem Kunden ohne Verletzung von Vertraulichkeitsverpflichtungen bekannt sind und/oder die bereits öffentlich zugänglich sind.
10.2 Die Verpflichtungen zur Wahrung der Vertraulichkeit der in diesem Artikel 10 genannten Informationen gelten während der gesamten Dauer der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien sowie für weitere 5 (fünf) Jahre nach deren Beendigung. Hinsichtlich von Geschäftsgeheimnissen im Sinne des anwendbaren Rechts gelten die Vertraulichkeitsverpflichtungen auf unbestimmte Zeit.
10.3 Die personenbezogenen Daten, die von den Parteien im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen ihnen ausgetauscht oder erlangt werden (nachfolgend „Personenbezogene Informationen“), werden von diesen in voller Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 679/2016 (DSGVO) und dem italienischen Gesetzesdekret Nr. 196/2003 (in der jeweils geltenden Fassung) sowie gemäß den jeweiligen Datenschutzhinweisen nach den Artikeln 13 und 14 der genannten Verordnung verarbeitet, die jede Partei der anderen zur Verfügung zu stellen verpflichtet ist.
11. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM
11.1 Für die Zwecke dieses Artikels 11 bezeichnet der Begriff „Rechte an geistigem Eigentum“ Patente, Marken und Dienstleistungsmarken, Logos, Grafiken, Handelsnamen, Internet-Domains, Designrechte, Urheberrechte (einschließlich der Rechte an Software) sowie Urheberpersönlichkeitsrechte, Gebrauchsmuster, technische Zeichnungen, alle sonstigen gewerblichen und geistigen Eigentumsrechte, unabhängig davon, ob sie eingetragen oder nicht eingetragen sind, sowie alle Schutzrechte mit gleichwertiger oder ähnlicher Wirkung in jedem Teil der Welt, die im Eigentum von Roger stehen und/oder an Roger lizenziert sind. Dabei gilt, dass der Begriff „eingetragen“ sowohl Eintragungen als auch Anmeldungen zur Eintragung umfasst.
11.2 Der Kunde erkennt an, dass Roger alleiniger Eigentümer der Marken sowie sämtlicher anderer Rechte an geistigem Eigentum in Bezug auf die Produkte, Kataloge, Broschüren, Internetkommunikation sowie auf sämtliches sonstige damit verbundene Material und die entsprechende Dokumentation ist und dass nichts in diesen AVB als Übertragung und/oder Lizenz solcher Rechte an geistigem Eigentum von Roger auf den Kunden ausgelegt und/oder verstanden werden darf. Ein daraus entstehender Geschäftswert (Goodwill) steht ausschließlich Roger zu. Der Kunde ist sich darüber im Klaren, dass die Produkte von Roger durch Patente sowie durch Ansprüche im Bereich der industriellen Technologie und des Designs geschützt sind, die ausschließlich Roger gehören. Dem Kunden ist es in jedem Fall ausdrücklich untersagt, die auf den Produkten angebrachten Marken und/oder sonstigen Unterscheidungszeichen zu entfernen, zu beseitigen oder zu verändern und/oder neue Zeichen jeglicher Art hinzuzufügen. Sofern keine ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Roger vorliegt, gilt jede Form der Vervielfältigung und/oder Nutzung der Rechte an geistigem Eigentum von Roger als wesentliche Vertragsverletzung und berechtigt Roger, die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden unverzüglich zu beenden, unbeschadet des Rechts von Roger, Schadensersatz zu verlangen.
12. EXPORTKONTROLLE
12.1 Der Kunde hat alle anwendbaren Vorschriften im Bereich der Exportkontrolle und der internationalen Wirtschaftssanktionen, die Embargos der Vereinten Nationen sowie die Gesetze und Vorschriften über die (Re-)Exportkontrolle einzuhalten, ebenso wie jene der Europäischen union, der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreichs sowie jedes Sanktionsregimes der jeweils lokal anwendbaren Rechtsordnungen (zusammenfassend „Exportvorschriften“). Für den Fall, dass die von Roger bereitgestellten Produkte, Komponenten, Software, Technologien, Ersatzteile sowie sonstigen Artikel, Dienstleistungen oder technischen Unterstützungsleistungen vom Kunden weiterverkauft oder zur Verfügung gestellt werden, ist es dem Kunden untersagt, diese – insgesamt oder einzeln – zur Verfügung zu stellen und die Produkte direkt oder indirekt an eine Gegenpartei zu übertragen, die in einer Liste natürlicher oder juristischer Personen, Organisationen oder Einrichtungen aufgeführt ist, die restriktiven Maßnahmen der Europäischen union, des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika und/oder der Vereinten Nationen unterliegen, und/oder an Personen oder Einrichtungen, die direkt oder indirekt von diesen kontrolliert werden, oder an sonstige Personen, Einrichtungen oder Organisationen, die den Exportvorschriften unterliegen.
12.2 Der Kunde stellt Roger alle erforderlichen Informationen über die Endverwendung und den Endnutzer zur Verfügung, einschließlich einer Due-Diligence-Erklärung, damit Roger über die für die Durchführung eines „Due Diligence Restricted Partner Screening“-Verfahrens erforderlichen Daten verfügt, mit dem überprüft wird, ob der Endnutzer auf Sanktionslisten geführt wird.
12.3 Nach bestem Wissen der Partei erklärt und garantiert der Kunde, dass weder er selbst noch irgendeine andere an der Vereinbarung, dem Endnutzer, dem Instrument, dem Vertrag oder der Transaktion beteiligte Partei in Verbindung steht mit:
(1) einer Person, die auf einer Sanktionsliste geführt wird; oder
(2) einer Person, die im Eigentum einer auf einer Sanktionsliste geführten Person oder Einrichtung steht oder von einer solchen kontrolliert wird.
Der Kunde garantiert ferner, keine irreführenden Informationen zu übermitteln, und erklärt darüber hinaus Folgendes:
• (i) Er bestätigt, dass das Unternehmen, seine Eigentümer, die kontrollierenden Rechtsträger und seine Unternehmensvertreter zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht auf Sanktionslisten geführt werden;
• (ii) Er wird keine Vereinbarungen und/oder Transaktionen mit Personen abschließen, die auf Sanktionslisten geführt werden;
• (iii) Er erkennt an und garantiert, dass die erworbenen Produkte weder direkt noch indirekt in Projekten verwendet werden, die durch sektorale Sanktionen verboten sind, noch an Personen auf Sanktionslisten oder in verbotene Jurisdiktionen verkauft werden;
• (iv) Er wird die Produkte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Roger nicht an Personen auf Sanktionslisten oder in verbotene Jurisdiktionen übertragen;
• (v) Er wird bei der Auswahl von Geschäftspartnern, Banken, Spediteuren, Frachtführern, Agenten oder Vermittlern sowie jeder Partei, die in irgendeiner Weise an der Vereinbarung beteiligt ist, eine angemessene Sorgfaltsprüfung (Due Diligence) durchführen;
• (vi) Er wird die Einhaltung des Sanktionsregimes durch Dritte sicherstellen, insbesondere durch Kunden, Auftragnehmer und Unternehmen seiner Unternehmensgruppe usw..
12.4. Der Kunde stellt Roger, deren Tochtergesellschaften, Unterauftragnehmer und deren Vertreter von sämtlichen Ansprüchen, Schäden, Sanktionen und Kosten (einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten) frei, die in Zusammenhang mit der Nichterfüllung der Pflichten des Kunden aus diesem Abschnitt 13 entstehen, einschließlich der Verletzung oder mutmaßlichen Verletzung von Exportvorschriften durch den Kunden oder dessen Drittpartner. Der Kunde ersetzt Roger alle daraus resultierenden Verluste und Aufwendungen.
12.5 Der Kunde darf keine von Roger gelieferten Waren aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang damit (einschließlich, aber nicht ausschließlich der Produkte) direkt oder indirekt nach Russland oder Belarus verkaufen, exportieren oder reexportieren bzw. zur Nutzung in Russland oder Belarus bereitstellen. Der Kunde erkennt an, dass die Annahme der „No-Russia/Belarus“-Klausel eine gesetzliche Verpflichtung der Europäischen union darstellt. Ein Verstoß gegen diese Klausel stellt eine wesentliche Pflichtverletzung des Kunden dar und verursacht Roger einen erheblichen und nicht wiedergutzumachenden Schaden.
13. HÖHERE GEWALT
13.1 Roger und der Kunde haften nicht für die Nichterfüllung der in diesen AVB und/oder dem jeweiligen Auftrag vorgesehenen Verpflichtungen im Falle von höherer Gewalt, die beispielhaft, aber nicht abschließend, Überschwemmungen, Erdbeben, Brände, militärische Blockaden, Aufstände, Streiks, behördliche Vorschriften oder Handlungen öffentlicher Behörden umfasst (nachfolgend „Höhere-Gewalt-Ereignis“). Es bleibt unberührt, dass Ereignisse höherer Gewalt die Zahlungspflichten der Parteien nicht beeinflussen.
13.2 Die von einem Höhere-Gewalt-Ereignis betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich schriftlich und in jedem Fall innerhalb von 10 (zehn) Kalendertagen ab Eintritt des Ereignisses zu informieren und Angaben zur voraussichtlichen Dauer der Behinderung zu machen.
13.3 Im Falle eines Höhere-Gewalt-Ereignisses werden die Parteien alle handelsüblich angemessenen Maßnahmen ergreifen, um die negativen Auswirkungen des Ereignisses zu verhindern, und die andere Partei unverzüglich schriftlich darüber informieren. Dauert das Höhere-Gewalt-Ereignis länger als 60 (sechzig) Kalendertage an, ist die nicht betroffene Partei berechtigt, die vorliegenden AVB und/oder den betreffenden Auftrag zu kündigen.
13.4 Die Parteien vereinbaren, dass für die Auslegung dieses Artikels 14 auf die Klausel „ICC Force Majeure – Long Form (März 2020)“ Bezug genommen wird, die durch Bezugnahme in diese AVB aufgenommen wird.
14. PFLICHTEN
14.1 Die Parteien sind verpflichtet, all ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, auch wenn nachträgliche Ereignisse die Erfüllung erheblich erschweren, soweit dies zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war
a) Die Fortsetzung der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten hat sich aufgrund eines Ereignisses außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle unverhältnismäßig erschwert und konnte zum Zeitpunkt der Ausführung der Bestellung vernünftigerweise nicht berücksichtigt werden, und
b) Das Ereignis oder dessen Folgen hätten vernünftigerweise nicht verhindert oder überwindet werden können. Die Parteien sind verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist nach Berufung auf diesen Artikel 15 alternative vertragliche Bedingungen zu verhandeln, die eine angemessene Überwindung der Folgen des Ereignisses ermöglichen.
14.2 Wenn Artikel 15 anwendbar ist, die Parteien jedoch keine alternativen vertraglichen Bedingungen wie in Absatz 15.1 vorgesehen vereinbaren können, hat die Partei, die sich auf diesen Artikel beruft, das Recht, die betreffende Bestellung aufzulösen oder alternativ eine Anpassung durch den Schiedsrichter ohne Zustimmung der anderen Partei zu verlangen.
14.3 Die Parteien vereinbaren für die Auslegung dieses Artikels 15, auf die Klausel „ICC Hardship Clause – Long Form (März 2020)“ Bezug zu nehmen, die durch Bezugnahme in diesen AVB-Korpus aufgenommen wird.
15. VERSCHIEDENE BESTIMMUNGEN
15.1 Diese AVB und die Auftragsbestätigung bilden die vollständige und alleinige Vereinbarung zwischen den Parteien.
15.2 Mit Unterzeichnung dieser AVB oder der Auftragsbestätigung akzeptiert der Kunde alle Verkaufsbedingungen. Jegliche Änderungen bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch Roger vor Ausstellung der Auftragsbestätigung; solche Änderungen gelten ausschließlich für den einzelnen Auftrag, dem sie beigefügt sind.
15.3 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AVB aus irgendeinem Grund unwirksam, anfechtbar, nicht durchsetzbar oder mit zwingendem Recht unvereinbar sein, berührt diese Unwirksamkeit, Anfechtbarkeit, Nichtdurchsetzbarkeit oder Unvereinbarkeit die übrigen Regelungen, Artikel oder Bestimmungen dieser AVB in keiner Weise, die stets gültig und auf das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien anwendbar bleiben.
15.4 Jegliche Duldung oder Billigung seitens Roger hinsichtlich einer Verletzung einer Verpflichtung des Kunden aus diesen AVB und/oder der Auftragsbestätigung stellt keinen Verzicht auf die Rechte von Roger aus diesen AVB dar.
15.5 Im Falle von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen dieser AVB und den Bedingungen der einzelnen Auftragsbestätigung haben letztere Vorrang. Es bleibt unberührt, dass jede Bestimmung dieser AVB, die nicht ausdrücklich von den Bestimmungen der Auftragsbestätigung abweicht, stets anwendbar bleibt.
16. ANWENDBARES RECHT
16.1 Diese AVB und die zugehörigen Aufträge unterliegen den Gesetzen des italienischen Staates, sind nach diesen auszulegen und in Übereinstimmung mit ihnen zu verstehen.
17. GERICHTSSTAND
17.1 Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass dieser Artikel 18 ausschließlich dann Anwendung findet, wenn der Kunde seinen Sitz in einem Mitgliedstaat der EU, im Vereinigten Königreich oder in einem der Mitgliedstaaten der EFTA hat:
„Roger und der Kunde erkennen an und stimmen zu, dass alle Streitigkeiten, einschließlich solcher nicht vertraglicher Art, die sich aus, im Zusammenhang mit und/oder in Bezug auf diese AVB und/oder einen Auftrag ergeben, der ausschließlichen Zuständigkeit des Gerichts von Treviso – Italien unterliegen.“
18. GERICHTSSTAND
18.1 Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass die Bestimmungen dieses Artikels 19 ausschließlich dann Anwendung finden, wenn der Kunde seinen Sitz in einem anderen Staat als den in Artikel 18 genannten hat:
„Roger und der Kunde erkennen an und stimmen zu, dass alle Streitigkeiten, die sich aus, im Zusammenhang mit und/oder in Bezug auf diese AVB und/oder einen Auftrag ergeben, durch ein Schiedsverfahren gemäß der Schiedsordnung der Schiedsinstitution „Camera Arbitrale di Milano“ (nachfolgend die „Ordnung“) von einem Einzelschiedsrichter, der gemäß dieser Ordnung bestellt wird, entschieden werden. Das Schiedsverfahren unterliegt dem italienischen Recht. Der Schiedsgerichtsstand ist Mailand. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Englisch, sofern nicht anders zwischen den Parteien vereinbart.
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